Kostenrückerstattung von Krankenkassen
Die Psychotherapie kann mit der Kassa abgerechnet werden hierfür benötigen sie einen Verordnungsschein.
Die Gesundheitskassa vergütet derzeit € 33.50.
Die KFG und KFL zahlen derzeit € 70,-- oder 90 % , auch private Zusatzversicherungen, bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob ein Kostenzuschuss möglich ist.
Bei der SVS gibt es einen Kostenzuschuss von derzeit € 50,-- pro Einheit.
Für Kinder und Jugendliche gibt es einen Verein der Unterstützt (Seelenpflaster), hierfür müssen Sie einen Antrag stellen.
Welche Absageregelung gibt es?
Sollten Sie nicht kommen können, bitte ich zeitgerecht um Absage per Telefon oder per SMS. Bei Fernbleiben des Termins oder Absage weniger als 24 Stunden vor der Sitzung ersuche ich um Verständnis, das volle Honorar in Rechnung zu stellen.
Bei Zuspätkommen ist es ebenso nicht möglich die versäumte Zeit nachzuholen oder an die Stunde anzuhängen.
Verschwiegenheitspflicht
Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege ich einer gesetzlich verankerten, absoluten Verschwiegenheitspflicht. Die rechtliche Grundlage dafür das Bundesgesetzes vom 7. Juni 1990 über die Ausübung der Psychotherapie (Psychotherapiegesetz), StF: BGBl. Nr. 361/1990:
- 15. (1) Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Eine Einheit dauert 50 Minuten. Bei Bedarf sind auch Doppeleinheiten möglich.
Die Terminfrequenz ist je nach Anliegen unterschiedlich und kann von wöchentlich bis monatlich reichen.